Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 11.08.1987 - 10 S 2716/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2984
VGH Baden-Württemberg, 11.08.1987 - 10 S 2716/86 (https://dejure.org/1987,2984)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.08.1987 - 10 S 2716/86 (https://dejure.org/1987,2984)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. August 1987 - 10 S 2716/86 (https://dejure.org/1987,2984)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,2984) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 612
  • NVwZ-RR 1988, 3 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 52.88

    Erstattung von MPU-Kosten - Verdacht auf regelmäßigen Cannabis-Konsum

    Auf die Berufung des Beklagten hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Urteil vom 11. August 1987 (VBlBW 1988, 102) das Urteil des Verwaltungsgerichts geändert und die Klage abgewiesen.
  • VG Sigmaringen, 28.11.2023 - 14 K 2737/20

    Verwaltungsakt; Erledigung; Straßenrecht; polizeiliche Generalklausel; Begrenzung

    Die von dem Kläger zur Befolgung der Anordnung getätigten Aufwendungen sind nur eine mittelbare Folge der behördlichen Verfügung und von dem Folgenbeseitigungsanspruch nicht erfasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.07.1984 - 3 C 81.82 -, juris: kein Ersatz von Kosten eines Kredits, den der Kläger zur Erfüllung einer rechtswidrigen Verpflichtung zu einem Bardepot aufgenommen hatte; wohl auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.08.1987 - 10 S 2716/86 -, BeckRS 1987, 3341 bzgl. Kosten eines medizinischpsychologischen Gutachtens; Ossenbühl/Cornils, Staatshaftungsrecht, 6. Auflage 2013, S. 368 ff.; a.A. Bayerischer VGH, Urteil vom 26.07.1995 - 22 B 93-271 -, juris bzgl. Gutachterkosten bei rechtswidriger Verpflichtung zur Einholung eines Gutachtens).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1991 - 10 S 1767/90

    Zur Löschung und Vernichtung von personenbezogenen Daten bei der Polizei

    Der Sache nach greift damit auch das Bundesverwaltungsgericht auf den allgemeinen Folgenbeseitigungsanspruch zurück, der mittlerweile auf der Grundlage des Art. 20 Abs. 3 GG in Verbindung mit den im Grundgesetz verbürgten Freiheitsrechten allgemein anerkannt und auf die Beseitigung unmittelbarer Folgen unrechtmäßigen Verwaltungshandelns gerichtet ist (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 19.7.1984, BVerwGE 69, 366 m.w.N. und dazu Bender, Zum Recht der Folgenbeseitigung, VBlBW 1985, 201 sowie das Urteil des Senats vom 11.8.1987, VBlBW 1988, 102).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.1995 - 10 S 2474/95

    Fahrerlaubnisentziehung: Anordnung eines Drogenscreenings bei Erwerb von

    Es kommt hinzu, daß auch nach den vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg dem Senat in einem anderweitigen Verfahren mitgeteilten kriminalistischen Erfahrungen der Erwerb/Besitz kleiner Mengen Cannabis ein sehr starkes Indiz für Eigenkonsum darstellt (Urt. d. Senats v. 11.8.1987 - 10 S 2716/86 -, VBlBW 1988, 102 = DAR 1988, 430, bestätigt durch Urt. d. BVerwG v. 15.12.1989, NJW 1990, 2637 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.1988 - 10 S 2334/87

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei regelmäßigem Haschischkonsum - Echorausch

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, daß derjenige zum Führen von Kraftfahrzeugen aller Art in der Regel ungeeignet ist, der entweder von Haschisch abhängig ist, oder, ohne abhängig zu sein, regelmäßig Haschisch zu sich nimmt (vgl. die Urteile vom 18.2.1987 - 10 S 2110/86 - und vom 11.8.1987 - 10 S 2716/86 - sowie die Beschlüsse vom 15.7.1987 - 10 S 549/87 -, vom 17.12.1986 - 10 S 3194/86 - und vom 27.2.1986 - 10 S 306/86 -).
  • VG Sigmaringen, 03.05.1994 - 3 K 655/94

    Echorausch; Cannabiskonsum; Straßenverkehr; Entziehung der Fahrerlaubnis; Eignung

    Dabei stützt er sich, in Übereinstimmung mit der (früheren?) ständigen Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 11.08.1987 - 10 S 2716/86 - VBlBW 1988, 102; Urteil vom 06.09.1988 - 10 S 2334/87 - offen gelassen für den vorläufigen Rechtsschutz: VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 30.08.1993 - 10 B 1827/93 -), auf das Gutachten "Krankheit und Kraftverkehr" des gemeinsamen Beirates für Verkehrsmedizin beim Bundesminister für Verkehr und beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit (Schriftenreihe des Bundesministers für Verkehr, 4. Aufl. 1992).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.1989 - 10 S 1622/89

    Fahrerlaubnis - zur Eignung bei dringendem Verdacht des Drogenkonsums

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere das Urt. v. 11.8.1987, VB1BW 1989, 102 = DAR 1988, 430 , m.w.N.) ist davon auszugehen, daß die durch den - auch nur einmaligen - Konsum von Haschisch hervorgerufenen erheblichen Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen die zuständige Behörde berechtigen, gem. § 15 b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 StVZO die Beibringung eines Gutachtens einer medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle anzuordnen; erst recht hat sie nach § 15 b Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StVZO die Möglichkeit - u.U. im Einklang mit den Anforderungen eines zuvor eingeholten derartigen Gutachtens - zum Nachweis der Drogenfreiheit und damit der Kraftfahreignung Drogenscreenings zu verlangen.
  • VG Dessau, 09.12.2004 - 2 A 208/03
    Der Folgenbeseitigungsanspruch greift dann ein, wenn der geschaffene Zustand rechtswidrig ist, auch wenn der den Zustand herbeiführende Hoheitsakt rechtmäßig war (vgl. Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 4. Auflage 1991, S. 262) und ist allein auf die Beseitigung der rechtswidrigen Folgen eines Tuns oder Unterlassens der vollziehbaren Gewalt gerichtet und gewährt nur einen Ausgleich in natura (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 11.08.1988 - 10 S 2716/86 -, DAR 1988, 430, 431).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.1988 - 10 S 2255/88
    Zutreffend geht das Verwaltungsgericht in diesem Urteil unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere das Urteil vom 11.8.1987 - 10 S 2716/86 -, VBlBW 1988, 102, m.w.N.) davon aus, daß der - auch nur einmalige - Konsum von Haschisch erhebliche Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründet, die die zuständige Behörde berechtigen, die Beibringunq eines Gutachtens einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle anzuordnen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht